Hilfskassen

Hilfskassen
Hilfskassen,
 
Hilfsvereine, Vereinigungen zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung der Mitglieder im Fall von Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder Tod. Einige Hilfskassen hatten schon Mitte des 19. Jahrhunderts Beitragszwang. Bei Aufhebung (1911) des Hilfskassengesetzes von 1876 wurden sie, soweit ihre Aufgaben nicht an die Sozialversicherungsträger fielen, in Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit umgewandelt. Die Ersatzkassen gingen aus diesen Hilfskassen hervor. In Frankreich, Belgien und der Schweiz sind Hilfskassen noch heute von großer Bedeutung; auch die englischen »Friendly Societies« bestehen neben Volksversicherung und öffentlichem Gesundheitsdienst weiter.
 

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Hilfskassen [1] — Hilfskassen, vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhende und hauptsächlich auf Benutzung durch die Angehörigen der minderbemittelten Kreise, namentlich der Arbeiter, berechnete Anstalten, die gegen Entrichtung von Beiträgen ihren Mitgliedern… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Hilfskassen [2] — Hilfskassen. Das Deutsche Reichsgesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen ist durch Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911 (Reichsgesetzblatt S. 985), das seinem ganzen Umfang nach am 1. Juni 1912 in Kraft getreten ist, aufgehoben, gleichzeitig… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen — (engl. Friendly Societies), Vereinigungen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung oder Versicherung bei Schädigungen natürlicher Art (Unterstützungskassen); im engern Sinne die freien Krankenkassen. Auf letztere allein bezieht sich nach der Novelle …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen — (affiliated societies; sociétes de secours mutuel; società de mutuo soccorso), gebräuchliche Bezeichnung für Vereinigungen der Eisenbahnbediensteten sowie andere Einrichtungen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung oder Versicherung der Mitglieder …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Ersatzkasse — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als „am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzkassen — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzkrankenkasse — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… …   Deutsch Wikipedia

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