Hilfskassen [1] — Hilfskassen, vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhende und hauptsächlich auf Benutzung durch die Angehörigen der minderbemittelten Kreise, namentlich der Arbeiter, berechnete Anstalten, die gegen Entrichtung von Beiträgen ihren Mitgliedern… … Lexikon der gesamten Technik
Hilfskassen [2] — Hilfskassen. Das Deutsche Reichsgesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen ist durch Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911 (Reichsgesetzblatt S. 985), das seinem ganzen Umfang nach am 1. Juni 1912 in Kraft getreten ist, aufgehoben, gleichzeitig… … Lexikon der gesamten Technik
Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hilfskassen — (engl. Friendly Societies), Vereinigungen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung oder Versicherung bei Schädigungen natürlicher Art (Unterstützungskassen); im engern Sinne die freien Krankenkassen. Auf letztere allein bezieht sich nach der Novelle … Kleines Konversations-Lexikon
Hilfskassen — (affiliated societies; sociétes de secours mutuel; società de mutuo soccorso), gebräuchliche Bezeichnung für Vereinigungen der Eisenbahnbediensteten sowie andere Einrichtungen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung oder Versicherung der Mitglieder … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… … Lexikon der gesamten Technik
Ersatzkasse — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als „am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… … Deutsch Wikipedia
Ersatzkassen — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… … Deutsch Wikipedia
Ersatzkrankenkasse — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… … Deutsch Wikipedia